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Viele Versicherungen weigern sich nach einem Unfall die Wetminderung bei einem Fahrzeug zu zahlen, dass älter als fünf Jahre ist.
Das Amtsgericht Arnsberg hat unter dem Aktenzeichen 3 C 339/09 entschieden, dass ein Fahrzeughalter nach einem Unfall neben den Reparaturkosten auch Anspruch auf Erstattung dauf Wertminderung hat, da das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallfahrzeug weniger wert ist.
Je nach Einzelfall kann/muss der Wertverlust durch ein Gutachten bestimmt werden.
Dieses Urteil gilt auch für Fahrzeuge die älter als fünf Jahre sind und auch mehr als 100.000 Kilometer gefahren sind.