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Wer auffährt ist nicht immer schuld
In der Regel spricht die deutsche Rechtsprechung davon: "Wer auffährt hat schuld".
Zum aller größten Teil wird dieses auch durch Gerichtsurteile bestätigt, da der sogenannte Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Auffahrende den Verkehrsunfall entweder durch einen nicht ausreichenden Sicherheitsabstand, durch zu hohe Geschwindigkeit oder/ und durch Unaufmerksamkeit verursacht und verschuldet hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Ein Autofahrer, der an einer Ampel losfährt, dann jedoch ohne begründeten Anlass eine plötzliche Vollbremsung durchführt, der ist in diesem Fall selbst schuld.
Den Auffahrenden trifft in einem solchen Fall nicht einmal eine Mithaftung im Rahmen der Betriebsgefahr.

Dies urteilte das Kammergericht Berlin am 10.09.2008
Aktenzeichen: 22 U 224/06







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