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Videoüberwachung jetzt höchstrichterlich bestätigt
Das Bunderverfassungsgericht in Karlsruhe hat in höchster Instanz nun Urteile anderer Gerichte bestätigt, die eine Videoüberwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei erlauben.
Die Überwachung des Straßenverkehrs ist zwar ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer, nämlich die informationelle Selbstbestimmung, jedoch ist dieser Gerechtfertigt. Die Aufnahmen dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs und dieses Rechtsgut wiegt höher als die informationelle Selbstbestimmung.

Aktenzeichen: 2 BvR 1447/10







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