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Kfz-Versicherung: Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel
Jedes Jahr zum Jahresende berechnen die Kfz-Versicherungen ihre Beitragssätze neu. Bei den Berechnungen gibt es Gewinner und Verlierer, in der Regel gewinnen jedoch die Versicherungen, da zu 50% aller Fälle die Beitragssätze angehoben werden. Bei 30% findet keine Veränderung statt und bei 20% der Kunden wird die Versicherung günstiger.
Da die Kosten für Treibstoff und Steuern auch weiterhin steigen werden, ist ein jährlicher Versicherungsvergleich die einzige Alternative, um beim Thema Auto Geld zu sparen. Um den individuell günstigsten Tarif zu finden, gibt es im Internet Versicherungsvergleiche. Sie haben die Daten aller bekannten Versicherungen in der Datenbank und können so direkt die Tarif miteinander vergleichen.
Hier finden Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich, bei dem Sie anonym und kostenlos Ihren Beitrag berechnen lassen können.
Die Berechnung des eigenen Tarifs dauert zwischen 5 und 10 Minuten, eine kurze Zeit also, die einem im nächsten Jahr mehrere hundert Euro ersparen kann. Die Preisunterschiede zwischen dem günstigsten Angebot und dem teuersten betragen bis zu 300 Prozent! Der neue Nissan Qashqai
liegt beispielsweise im günstigsten Fall bei 884 Euro und im teuersten Fall bei
2373 Euro (Preisunterschied  1489 Euro), die Spanne beim Golf 5 ragt von
847 Euro bis 2176 Euro (Unterschied 1329 Euro) und das bei gleichen Bedingungen!
Sie sehen also, dass der Vergleich auf jeden Fall lohnt. Die Ersparnis kann
einen kleinen Urlaub für zwei Personen ausmachen.
Versicherungsverträge laufen fast immer bis zum 31.12. jeden Jahres und verlängern sich automatisch stillschweigend, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.11. gekündigt wird. Dabei ist entscheidend, dass die Versicherung die Kündigung spätestens an diesem Stichtag auch in ihrem Posteingang hat.

Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und senden Sie die Kündigung ein paar Wochen früher ab und am besten als Einschreiben, damit Sie einen Beleg in der Hand haben, dass Sie auch wirklich gekündigt haben.
Sollten Sie zu den glücklichen 20% gehören, dessen Versicherungstarif günstiger wird, so sollten Sie natürlich die Versicherung nicht voreilig kündigen.

Daher gilt die Regel:
Kündigen Sie erst, wenn Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben.
Ob Ihre Versicherung teurer wird, können Sie ab dem 01.10. bei Ihrer Versicherung erfragen, dann stehen meist die Tarife für das Folgejahr fest.
Tipp: Ein ausserordentliches Kündigungsrecht fällt bei einem Schadensfall an. Nach einem (verursachten) Unfall können Sie die Versicherung auch wechseln.

Hier gehts zum günstigen Kfz-Versicherungstarifrechner.

Red. Werkstattcheck / Foto: ©ger.hardt/ pixelio







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