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Frage zum Versicherungsschutz
Kfz-Versicherungen bieten verbilligte Tarif für Ihre Kunden an, wenn die alleine den Pkw nutzen oder auch wenn nur noch der Partner als zweiter Fahrer eingetragen wird.

Was passiert aber, wenn ausnahmsweise doch ein Dritter das Auto fährt und es zum Unfall kommt?

Erlischt dann der gesamte Versicherungsschutz?

Das Unfallopfer ist auf jeden Fall gesetzlich durch die Haftpflicht abgesichert und muss sich in diesem Fall keine Sorgen machen. Das gilt für alle Sachschäden und auch für Personenschäden.

Wenn nun ein Fahrer hinter dem Steuer sitzt, der nicht im Versicherungsvertrag genannt ist, so ist dies ein Verstoß gegen die Versicherungsbedinungen. Als Folge wird in der Regel der Versicherungsbetrag für das laufende Jahr neu berechnet und der Versicherungsnehmer muss mit einer Nachzahlung der Versicherungsbeiträge rechnen. Die Nachzahlung ist dann die Differenz zwischen dem vergünstigten Beitrag und dem regulären Beitrag.

Wenn es nun auch zum Unfall kommt, so wird als Vertragsstrafe bei den meisten Versicherungen ein ganzer Jahresbetrag fällig.

Bei manchen Autos kann dies sehr teuer werden.







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