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Neues Urteil für Auffahrunfälle
Das Oberlabdesgericht Hamm hat ein Urteil gesprochen, was so manchen Unfall in Deutschland zum Rechtsstreit werden lassen kann.
Bislang war ja durchgehende Meinung, dass der Auffahrende in der Regel durch mangelnden Sicherheitsabstand oder zu hohe Geschwindkeit den Unfall verursacht hat.
In dem vorliegenden Fall war nicht eindeutig feststellbar, ob vielleicht auch der Vordermann zurückgesetzt hat, daher war für das Gericht die Verursacherfrage unklar. Beide Parteien sollten die Hälfte des Schadens begleichen.

Gerade bei leichten Auffahrunfällen vor Einmündungen und Kreuzungen ist das Schadenssbild nie eindeutig. Wenn der Auffahrende nun immer behaupten würde, dass der Vordermann zurückgesetzt hat, ist der rechtstreit vorprogrammiert.

Das Aktenzeichen des Urteils lautet: 6 U 205/09







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