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Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil mit dem Az 994 OWi 5/09 entschieden, dass das reine Parken in einer Umweltzone auch ohne eine gültige Umweltplakette rechtmäßig ist.
Strittig ist die Frage, wie das Auto in die Umweltzone ohne Plakette eingefahren ist oder dort wieder heraus fahren kann.
Das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kostet ein Bußgeld von 40 Euro plus Verwaltungsgebühren und einen Punkt ins Flensburg.
Ob dieses Urteil auch von anderen Gerichten übernommen wird ist abzuwarten.