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Nebelscheinwerfer bewußt einsetzen
Jetzt im Herbst ist es öfters auch am Tage nebelig.
Viele Autofahrer schalten daher auch ihre Nebelscheinwerfer an, um besser gesehen zu werden.
Allerdings unterliegt das Nutzen der Nebelscheinwerfer gewissen Anforderungen.
Jeder hat das Recht, diese Anzuschalten, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel oder starkem Regen oder Schneefall unter 50m liegt.
Im Umkehrschluß sind die Scheinwerfer aber auch umgehend wieder auszuschalten, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Verwarngeld von 10 Euro, da ein Verstoß nach §17 StVO vorliegt.

Viele Autofahrer meinen, dass sie ihre Nebelscheinwerfer wir Tagfahrlichter nutzen können. Dies ist allerdings ein Irrtum, Tagfahrlichter haben ganz andere Leuchtstärken und Abstrahlwinkel als Nebelscheinwerfer.
Auch Ersetzen Nebelscheinwerfer keinesfalls das Ablendlicht, dafür ist die Leuchtkraft viel zu gering.







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