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Mustervertrag bei Gebrauchtwagengeschäften
Privatleute, die einen schriftlichen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen abschließen, bedienen sich häufig eines Mustervertrags, wie er auch auf unserer Seite im Downloadbereich kostenlos erhältlich ist.
Der Formularvordruck enthält einen vorformulierten Gewährleistungsausschluss des Verkäufers.
Der Bundesgerichtshof entschied unter dem Az.: VIII ZR 67/09, dass dagegen keine rechtlichen Bedenken bestehen. Einigen sich Käufer und Verkäufer auf die Verwendung eines solchen Mustervertrags, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, eigene Textvorschläge mit in den Vertrag einzubringen.
Belassen es beide Parteien bei dem vorformulierten Gewährleistungsausschluss, ist der Käufer daher im Regelfall auch nicht unangemessen benachteiligt.







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