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Versicherung zahlt nicht bei Laptopdiebstahl aus Pkw
Das Amtsgericht Uelzen hat unter dem AZ 4 C 294/98 verständlicherweise entschieden, dass eine Versicherung trotz Schutzbrief nicht für einen Laptopdiebstahl aufkommen muss, wenn der Laptop sichtbar im Pkw-Innenraum lag.
Das Verhalten des Pkw-Führers und Klägers wurde als fahrlässig eingestuft.