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Gutachterkosten nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall ist es nötig, die genaue Schadenshöhe zu ermitteln.
In vielen Fällen kann dies nur ein Gutacher machen.
Die Kosten des Gutachters hat die Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen, auch wenn diese Kosten höher ausfallen als üblich.
Das Amtsgericht Nürnberg fällte unter dem Aktenzeichen 31 C 8164/10 ein Urteil, welches das bestätigt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es für den Geschädigten keine Verpflichtung gäbe den günstigsten Gutachter zu suchen.
Es sei dem Geschädigten auch nicht zuzumuten, dass er mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einholen müsse.







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