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Wann darf ein Kind auf dem vorderen Sitz sitzen?
Abhängig von der Größe und des Alters eines Kindes darf es auch vorne auf dem Beifahrersitz mitfahren. Dies ist aber auch abhängig von dem Kindersitz und von der Beschaffenheit des Pkws (Beifahrerairbag).

Geregelt wird dieser Umstand in §21a Absatz 1a der STVZO.
Kinder die mindestens zwölf Jahre alt oder größer als 150cm sind dürfen ohne besondere Sitze vorne auf dem Beifahrersitz fahren.
Dies ist eine Oder-Vorschrift, eine Zehnjährige, die größer als 150cm darf also schon vorne sitzen.
Kinder auf die das nicht zutrifft dürfen das auch, jedoch nur mit entsprechenden Kindersitzen.
Je nach Größe des Kindes reicht eine Sitzerhöhung sonst, muss ein Kindersitz oder eine Babyschale (Maxi-Cosi) genutzt werden.

Die Größe des Kindersitzes richtet sich nach dem Alter des Kindes oder des Gewichts. Drei verschiedene Größen sind dort gängig:
  1. der Maxi-Cosi reicht vom Geburtsgewicht bis zu 13 kg

  2. die nächste Stufe reicht von 9 bis 15 oder auch bis 18 kg, diese Sitze haben für das Kind meist noch integrierte Vierpunktgurte

  3. die letzte Stufe geht von 15 (oder auch 18) kg bis 36 kg, diese Sitze sichern das Kind meist über den Pkw-eigenen Dreipunktgurt und können später auch zur Sitzerhöhung zurück gebaut werden.


Geeignete Kindersitze werden geprüft und zugelassen nach EG-Norm. Es sollte sich das Zeichen ECE R 44/04 auf dem Sitz befinden.

Bei Kindersitz die entgegen der Fahrtrichtung, also mit dem Rücken zur Windschutzscheibe, eingebaut werden, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden (§35a StVZO).Im Falle eines Auslösens des Airbags kann das Kind sonst zwischen Sitz und Airbag gequetscht werden, was massive Verletzungen zur Folge haben kann.

Mit dem richtigen Kindersitz darf Ihr Kind also auch vorne im Auto sitzen.


Red. Werkstattcheck







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