NEWS
Handyverbot greift auch für Walki-Talki
Das Amtsgericht Sonthofen urteilte unter dem Aktenzeichen OWi 144 Js 5270/10, dass auch Benutzer eines Walki-Talkis während der Fahrt ein Bußgeld von 40 Euro zahlen muss und ein Punkt in Flensburg ge geschrieben bekommt.
Ein Walki-Talki ist einem Handy gleich zu setzen
Unter Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO ist jedes bewegliche Kommunikationsgerät zur Übertragung von Tönen, insbesondere von Sprache mittels elektrischer Signale, zu verstehen.
Demnach müßten ja auch die Funkgeräte der Lastkraftfahrer verboten sein.







Die Bildquellennennung erfolgt in der News