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Polizei nutzt soziale Netzwerke als Fahndungshilfe
Laut Hamburger Morgenpost bedienen sich Hamburg und teilweise auch Nordrhein-Westfalen in den sozialen Netzwerken wie Facebook. Von den Usern dort veröffentlichte Bilder unterliegen nicht dem Datenschutzgesetz, da die Bilder vom User freiwillig ins Netz gestellt wurden, um sich selbst zu präsentieren.
Blitzerfotos können mit den Bildern aus den Profilen der User legitim verglichen werden.
Ein Autofahrer aus Hamburg, der wegen eines Abstandsverstoßes auf der Autobahn geblitzt wurde, mußte diese Erfahrung machen. Er sollte ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro zahlen, dazu waren Punkte in Flensburg vorgesehen. Der Anwalt begründete seinen Widerspruch damit, dass die Fahrereigenschaft nicht zweifelsfrei feststeht. Als die Bußgeldstelle dann das Foto des Betroffenen aus Facebook hinzu zog, wurde der Einspruch umgehend zurück genommen, da das Foto den Beweis der Fahrereigenschaft zweifelsfrei lieferte.







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