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Ab sofort werden Auslandsbeusgelder in Deutschland vollstreckt
Nun ist es soweit, im Ausland begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten können nun von der deutschen Justiz vollstreckt werden.
Grundlage dafür ist ein Gesetz welches sich EuGeldG nennt.
Dazu müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, es werden nicht alle Bussgelder verfolgt.
Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
1. Die Ordnungswidrigkeit muss in einem EU-Land begangen worden sein, Nicht-EU-Staaten sind an dem Abkommen nicht beteiligt.
2. Die Höhe des Busgeldes muss größer als 70 Euro sein.

Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.
Auch das Amt setzt weitere Kriterien für eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an und prüft zunächst das Amtshilfeersuchen auf Zulässigkeit.
Eine Verfolgung wird unter anderem abgelehnt, wenn
- das Verfahren in einer dem Betroffenen unverständlichen Sprache durchgeführt wird
- der Betroffene keine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hat
- der Betroffene strafmündig ist
- ein Verfahren gegen einen Fahrzeughalter durchgeführt wird, der nicht der Fahrer des Fahrzeugs war.

Falls die Vollstreckung zuässig ist, wird der Betroffene vom Bundesamt für Justiz angehört und bekommt die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
Erfolgt kein Widerspruch innerhalb einer Frist gegen den Bescheid, so wird die Zahlung fällig. Wer dann nicht bezahlt, kann mit einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher rechnen.

Wichtig! Fahrverbote werden nicht vollstreckt.

Mit dem Gesetz können auch später Geldstrafen für andere im Ausland begangene Straftaten vollstreckt werden.

Andersrum gilt es natürlich auch: Ausländer, die in Deutschland Ordnungswidrigkeiten begehen, können in deren Heimatländern auch dafür belangt werden.

Vielleicht hilft es ja, die deutschen Straßen ein klein wenig sicherer zu machen..







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