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Auto durch Dachlawine beschädigt
Das Landgericht Magdeburg hat unter dem Aktenzeichen 5 O 833/10 ein Urteil über die Sicherung von Gebäude bei starkem Schneefall gefällt.
Auch in Gegenden, die eher schneearm sind, haben Hausbesitzer die Straßenbenutzer vor Dachlawinen zu warnen. Auch wenn ein Schneefanggitter nicht generell verlangt werden kann, so ist der Hauseigentümer doch in der Pflicht dafür zu sorgen, dass eine Schneelast vom Dach keine Sach- und Personenschäden verursacht.
Der Pflicht der Warnung hat der Hauseigentümer auch nachzukommen, wenn er nicht persönlich vor Ort ist. Nach Ansicht des Gerichts hat er dann andere Personen zu verplichten die Verkehrssicherung zu übernehmen.
Im vorliegende Fall hat ein Autofahrer geklagt, der sein Auto neben einem Haus geparkt hatte, von dessen Dach eine große Schneemasse auf das Auto fiel und das Dach beschädigte.
Hier wurde die Warnung vor Dachlawine vom Hauseigentümer nicht durchgeführt und er musste die Hälfte des Schadens tragen.







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